Zu "Kollisionen" zwischen Art. 3 Abs. 1 GG und freiheitsgrundrechtlichen Schutzpflichten sowie dem Zufall als Auswahlkriterium
Omschrijving
Wenn der allgemeine Gleichheitssatz tatsächlich gebieten würde, Gleiche ausnahmslos gleich zu behandeln, müssten - um nur ein Beispiel zu nennen - in Triage-Situationen mitunter alle hilfsbedürftigen Personen sterben, weil nicht genügend Rettungsmittel für alle zur Verfügung stünden. Lucas Erxleben zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen der Staat Gleiche ungleich behandeln darf.
Ik heb een vraag over het boek:
‘Ungleichbehandlungen vorfindlich Gleicher - Erxleben, Lucas’.
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