Im etablierten System von Rechtszuweisung und Rechtsschutz sticht die Feststellungsklage heraus: Anders als Leistungs- und Gestaltungsklagen macht sie nach herrschender Ansicht kein materielles Recht geltend, sondern folgt die Klagebefugnis ausschließlich aus einem "rechtlichen Interesse" (§ 228 ZPO), was die praktische Handhabung mitunter erheblich erschwert.Die vorliegende Arbeit stellt diesen Befund auf die Probe und ordnet alte Strukturfragen sowie neue Erscheinungsformen in ihr materiellrechtliches Umfeld ein, um dem besonderen Klagetyp Kontur zu verleihen.
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‘Grundfragen der Feststellungsklage - Wilfinger, Alexander’.
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