Das Brandenburgische Datenschutzgesetz (BbgDSG) enthält das allgemeine Landesdatenschutzrecht der öffentlichen Stellen. Der neue Handkommentar erschließt die Vorschriften des Gesetzes umfassend und praxisorientiert.
Die Vorzüge:
- Verdeutlicht das Zusammenwirken mit unionsrechtlichen Vorgaben
- Behandelt Bezüge zum Brandenburgischen Polizei-, Justizvollzugs- und Maßregelvollzugsdatenschutzgesetz
- Dokumentiert auch die Auffassung der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Beschreibt die Entwicklungsgeschichte der Vorschriften seit dem BbgDSG 1992
Aus einer Hand
Stephan Meyer, Professor für Öffentliches Recht an der Technische Hochschule Wildau, gewährleistet als Alleinautor eine einheitliche Struktur, die einen schnellen Zugang zum Gesamtwerk verschafft.
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